Aufbauseminar

Aufbauseminar

Wir helfen euch wieder auf die Strasse, mit Verständnis und Gelassenheit.

 

 

Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger:

Die Teilnahme an einem ASF Aufbauseminar wird behördlich angeordnet.

Teilnehmen an einem solchen Aufbauseminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit der Kategorie „A“ oder zwei Auffälligkeiten der Kategorie „B“ aufgefallen ist.

Was passiert ?

• die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert
• bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte Verwarnung ausgesprochen
• erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug!

Das Aufbauseminar ASF :
• 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
• 30 Min. Fahrprobe mit dem Moderator
• Die Teilnahme an allen ASF Sitzungen ist Pflicht!
• Keine Prüfung

 

Auffalligkeiten Kategorie "A"

Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A, von denen bereits ein Verstoß zu Maßnahmen führt, zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr.

Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.

  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw oder um mehr als 15 km/h mit einem Lkw
  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlicht an einer Ampel
  • Überholen im Überholverbot,
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert).

Auffälligkeiten Kategorie "B"

Zu den Verkehrsverstößen, zu denen erst noch ein weiteres Delikt hinzukommen muss, damit Probezeit-Maßnahmen angeordnet werden, zählen z.B.

  • ungesicherte Ladung
  • Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Auch wenn diese Delikte als „weniger schwerwiegend“ eingestuft worden sind, sind sie natürlich nicht ungefährlich, sondern können im Einzelfall zu tragischen Folgen führen.